Bitte beachten Sie, den/die Verstorbene „in unveränderter Lage am Sterbe- oder Auffindungsort zu belassen“ (§3 Abs.2 NÖ-Bestattungsgesetz) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000968
Bei einem Todesfall zu Hause (NÖ) verständigen Sie bitte jenen Arzt, welcher in der Gemeinde in der sich der Todesfall ereignet hat, vom jeweiligen Bürgermeister berechtigt wurde, die Totenbeschau durchzuführen – bzw. bei Urlaub oder am Wochenende dessen Vertretung. Bei einem Todesfall am Wohnort im Bundesland Wien (W) verständigen sie bitte den 24-Stunden-Journaldienst des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien (MA 15) unter der Rufnummer +43 1 4000-87890. Wir unterstützen sie hierbei gerne!
Während der Nachtstunden (von 19.00 – 6.00 Uhr) gibt es in NÖ teilweise einen Ärztenachtbereitschaftsdienst (falls vorhanden!) oder den Notruf NOE, welcher unter Tel. 141 oder Tel. 1450 oder über das Rote Kreuz zu erreichen ist.
BLOCK ZUM AUSKLAPPEN MIT TELEFONNUMERN
NÖ – 141, 1450, rotes kreuz
Wien (MA 15) unter der Rufnummer +43 1 4000-87890
Der Arzt stellt die Anzeige des Todes und die Todesbescheinigung aus. Bis zum Eintreffen des Arztes belassen Sie bitte den Verstorbenen in unveränderter Position (noch nicht umziehen!).
Bevor wir die Abholung durchführen können, muss der Totenbeschauarzt amtlich den Tod
feststellen. Spätestens nach erfolgter Ausstellung des Totenbeschauscheins nehmen Sie
bitte mit uns Kontakt auf, damit wir für Sie alle weiteren Schritte erledigen können.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus/Pflege- und Betreuungszentrum:
In der Regel erfahren Sie von Ableben ihres Angehörigen telefonisch durch das
Krankenhaus bzw. Pflegeheim. Die Totenbeschau wird von der Verwaltung organisiert.
Bitte informieren Sie uns ehest möglich, damit wir die Abholung veranlassen und alle
weiteren Schritte planen können.
Bei einem Todesfall an einem öffentlichen Ort:
Tritt der Todesfall eines Angehörigen an einem öffentlichen Ort ein, verständigt Sie die
zuständige Sicherheitsstelle (Polizei), wobei Ihnen auch mitgeteilt wird, wohin der
Verstorbene gebracht wurde.
In den meisten Fällen wird der Verstorbene in ein Krankenhaus transportiert, wo die
Todesursache festgestellt wird.
Bei einem Todesfall im Ausland:
Beim Ableben eines Angehörigen in Ausland erfolgt die Verständigung normalerweise von
der dort ansässigen Botschaft (Vertretungsbehörde). Für Fragen und um die Überführung zu organisieren sind wir jederzeit für sie erreichbar.
Kosten & Vorsorge
Auch vorsorgend - ohne einen aktuellen Anlassfall - beraten wir Sie gerne umfassend, kostenlos und unverbindlich.
Wir sind für Sie da
Die Trauer und den Schmerz, den der Verlust eines geliebten Menschen auslöst, können wir Ihnen nicht nehmen, aber wir, die mit dieser Situation vertraut sind, möchten Ihnen unterstützend und beratend unsere Hilfe anbieten.